Mit einer sauberen Rechnung kommen Sie schneller an Ihr Geld. Meisterio erzeugt GoBD-konforme Rechnungen inklusive fortlaufender Nummerierung, korrekter Steuerausweisung und optionalem E-Rechnungs-Format.
Voraussetzungen
- Vollständige Betriebsdaten mit Steuernummer bzw. USt-IdNr. und Bankverbindung.
- Ein Kunde im Kundenstamm – siehe Kunden anlegen.
- Optional: ein bestehendes Angebot – dann nutzen Sie Angebot in Rechnung umwandeln.
Tipp: Rechnungen dürfen Sie in Deutschland nachträglich nicht löschen. Prüfen Sie deshalb Positionen, Steuerbetrag und Empfänger doppelt, bevor Sie freigeben.
Schritt 1: Neue Rechnung starten
Wechseln Sie in den Bereich Rechnungen und klicken Sie auf Neue Rechnung. Wählen Sie den Kunden aus. Meisterio übernimmt Anschrift, Zahlungsziel und den zuletzt genutzten Steuersatz.
Schritt 2: Rechnungskopf ausfüllen
Prüfen Sie die Pflichtangaben laut § 14 UStG:
- Fortlaufende Rechnungsnummer – wird automatisch vergeben.
- Rechnungsdatum und Leistungsdatum – gerne unterschiedlich, wenn die Leistung früher erbracht wurde.
- Zahlungsziel – Standard 14 Tage, überschreibbar.
- Projekt- oder Auftragsbezug – für Ihre Nachkalkulation hilfreich.
Schritt 3: Positionen erfassen
Übernehmen Sie Positionen aus einem Angebot, dem Leistungskatalog oder erfassen Sie sie manuell:
| Feld | Beispiel |
|---|---|
| Bezeichnung | „Montage Unterverteilung 24 TE" |
| Menge / Einheit | 1 Stück / 8 h / 12,5 m |
| Einzelpreis netto | 89,00 € |
| Steuersatz | 19 % |
Für gemischte Leistungen können Sie pro Position einen anderen Steuersatz wählen – wichtig etwa bei ermäßigten Handwerkerleistungen an Privatkunden.
Schritt 4: Zahlungsbedingungen und Bankdaten
Aktivieren Sie bei Bedarf:
- Skonto – z. B. 2 % bei Zahlung innerhalb 8 Tagen.
- Ratenzahlung – siehe Teilrechnung und Abschlagsrechnung erstellen.
- SEPA-Lastschrift – falls Sie ein Mandat des Kunden haben.
Schritt 5: Prüfen und speichern
Klicken Sie auf Vorschau oder PDF herunterladen – beides verändert den Status nicht. Speichern Sie die Rechnung als Entwurf. Entwürfe können jederzeit bearbeitet oder verworfen werden.
Schritt 6: Versenden oder finalisieren
Eine Rechnung wird auf Offen gesetzt, sobald sie:
- über Per E-Mail senden erfolgreich versendet wurde – siehe Rechnung versenden, oder
- über Rechnung finalisieren manuell freigegeben wurde – siehe Rechnung finalisieren.
Offene Rechnungen bleiben weiterhin bearbeitbar; Änderungen werden im Änderungsprotokoll dokumentiert. Für B2B-Kunden und öffentliche Auftraggeber aktivieren Sie zusätzlich das E-Rechnungs-Format: E-Rechnung (ZUGFeRD).
Häufige Fehler
- Fehlende Pflichtangaben: Ohne Steuernummer oder Leistungsdatum ist die Rechnung nicht vorsteuerabzugsfähig.
- Falscher Steuersatz: Bei Bauleistungen an Unternehmer kann § 13b UStG greifen (Reverse Charge).
- Storno statt Löschen: Ausgestellte Rechnungen niemals löschen – nutzen Sie Rechnung stornieren oder eine Gutschrift für kaufmännische Korrekturen.
- Vergessene Abschläge: Bei laufenden Projekten Abschlagszahlungen in der Schlussrechnung automatisch anrechnen lassen – zugehörige Gutschriften werden ebenfalls berücksichtigt.
Häufig gestellte Fragen
Wann wird eine Rechnung auf „Offen" gesetzt?
Ausschließlich beim erfolgreichen E-Mail-Versand eines Entwurfs oder beim manuellen Finalisieren. Vorschau, PDF-Download und Speichern verändern den Status nicht.
Kann ich eine offene Rechnung nachträglich bearbeiten?
Ja. Entwürfe und offene Rechnungen sind bearbeitbar; Änderungen an offenen Rechnungen werden mit Pflichtbegründung im Änderungsprotokoll gespeichert. Nummer, Belegtyp und Versand-Zeitstempel bleiben erhalten.
Kann ich eine Rechnung nachträglich stornieren?
Ja – Meisterio erzeugt einen eigenen Stornobeleg mit eigener Nummer und negativen Positionen. Löschen ist nicht möglich.
Muss die Rechnungsnummer fortlaufend sein?
Ja. Meisterio vergibt sie automatisch lückenlos.
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