Sobald das Geld auf dem Konto ist, muss die Rechnung sauber ausgebucht werden. In Meisterio erfassen Sie Zahlungen mit Betrag, Datum und Zahlungsweg – Restbetrag und Status berechnen sich automatisch.
Voraussetzungen
- Eine offene Rechnung – siehe Rechnung erstellen.
- Kontoauszug oder Zahlungsbestätigung vom Kunden.
Tipp: Buchen Sie Zahlungen mindestens wöchentlich. So bleiben offene Posten aktuell und keine unnötige Mahnung geht raus.
Schritt 1: Zahlung anlegen
Öffnen Sie die Rechnung und klicken Sie auf Zahlung erfassen – oder wechseln Sie in Finanzen → Zahlungen → Neue Zahlung.
Schritt 2: Zahlungsdaten eintragen
Erfassen Sie:
| Feld | Beispiel |
|---|---|
| Rechnung | RE-2026-0123 |
| Betrag | 2.480,00 € |
| Datum | 05.07.2026 |
| Zahlungsweg | Überweisung / Bar / Karte / SEPA-Lastschrift |
| Notiz (optional) | „Zahlung mit 2 % Skonto" |
Meisterio berechnet den Restbetrag live. Bei Vollzahlung wird die Rechnung automatisch auf Bezahlt gesetzt.
Schritt 3: Teilzahlungen und Skonto
Teilzahlungen sind erlaubt – Meisterio führt eine Restbetragsliste je Rechnung. Bei Skonto-Abzug erfassen Sie den geringeren Betrag; wenn der Skonto zulässig war (innerhalb Skontofrist), setzen Sie den Restbetrag manuell auf 0.
Schritt 4: Zahlung auf Konto zuordnen
Wählen Sie das Bankkonto, auf dem der Eingang verbucht wurde. Das ist wichtig für Cashflow-Auswertung und späteren Bankabgleich.
Schritt 5: Automatische Folgeaktionen
Nach erfasster Zahlung passiert automatisch:
- Status der Rechnung wird auf „Teilweise bezahlt" oder „Bezahlt" gesetzt.
- Kundenhistorie erhält einen Eintrag mit Datum und Betrag.
- Offene Posten und Cashflow-Übersicht werden aktualisiert.
- Bereits erstellte Mahnungen zu dieser Rechnung werden zurückgenommen.
Häufige Fehler
- Falsche Rechnung zugeordnet: Bei mehreren offenen Rechnungen desselben Kunden auf die Verwendungszweck-Zeile achten.
- Zahlung vergessen zu buchen: Führt zu unberechtigten Mahnungen – peinlich für Sie und ärgerlich für den Kunden.
- Skonto ohne Berechtigung: Skontoabzug nach Fristablauf ist unzulässig – Restbetrag nachfordern.
- Bar-Zahlung ohne Quittung: Bei Barzahlung immer eine Quittung ausdrucken – die verlangt das Finanzamt.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich Zahlungen automatisch aus dem Bankkonto einlesen?
Ja, wenn Sie Lexware oder sevDesk verbunden haben – dort läuft der Bankabgleich automatisch.
Was tun, wenn der Kunde zu viel bezahlt hat?
Erfassen Sie den vollen Betrag. Der Überschuss erscheint als Guthaben und kann per Gutschrift erstattet oder mit der nächsten Rechnung verrechnet werden.
Wie storniere ich eine falsch erfasste Zahlung?
Öffnen Sie die Zahlung in der Zahlungsliste und wählen Sie Löschen. Der Rechnungsstatus wird automatisch zurückgesetzt.
Wirkt sich die Zahlung sofort auf die Umsatzsteuer aus?
Nur bei Ist-Versteuerung. Bei Soll-Versteuerung zählt das Rechnungsdatum, nicht der Zahlungseingang.
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