💶Rechnungen

Teilrechnung erstellen

Bereits erbrachte Teilleistungen eines Projekts separat abrechnen.

Fortgeschritten5 min LesezeitAktualisiert: 1. Juli 2025

Eine Teilrechnung rechnet einen bereits erbrachten, klar abgrenzbaren Leistungsteil eines Projekts ab. Im Unterschied zur Abschlagsrechnung beruht sie auf tatsächlich fertiggestellten Positionen.

Voraussetzungen

  • Ein Projekt ist angelegt – Teilrechnungen sind zwingend projektgebunden.
  • Die erbrachten Leistungen sind dokumentiert (z. B. über Aufmaß oder Bautagesbericht).

Schritt-für-Schritt

  1. Öffnen Sie das Projekt und wählen Sie Rechnung → Teilrechnung.
  2. Übernehmen Sie die tatsächlich erbrachten Positionen oder erfassen Sie sie manuell.
  3. Prüfen Sie Leistungszeitraum, Steuersätze und Zahlungsziel.
  4. Speichern – die Teilrechnung wird als Entwurf angelegt.
  5. Versenden oder finalisieren wie eine Standardrechnung.

Hinweise und Einschränkungen

  • Der Belegtyp lautet Teilrechnung und bleibt nach dem Ausstellen unveränderlich.
  • Teilrechnungen werden bei der späteren Schlussrechnung automatisch als bereits abgerechneter Betrag angerechnet.
  • Eine Teilrechnung erzeugt eine echte offene Forderung.
  • Bezahlte oder teilweise bezahlte Teilrechnungen können ebenfalls angerechnet werden; stornierte oder bereits verrechnete Belege werden aus der Auswahl ausgeschlossen.

Praxisbeispiel

Ausgangslage: Bad-Sanierung, Angebotssumme 12.000 € netto. Rohinstallation ist abgeschlossen (Anteil 4.500 € netto).

  1. Projekt öffnen → Rechnung → Teilrechnung.
  2. Positionen der abgeschlossenen Rohinstallation übernehmen (4.500 € netto, 19 % USt).
  3. Leistungszeitraum eintragen.
  4. Speichern → Entwurf.
  5. Per E-Mail senden → Status wechselt auf Offen (5.355 € brutto).
  6. Wird später zusammen mit weiteren Vor­belegen in der Schlussrechnung automatisch angerechnet.

Verknüpfte Belege

Nach der Verrechnung in einer Schlussrechnung erscheint die Teilrechnung in der Sidebar-Karte Verknüpfte Belege der Schlussrechnung und umgekehrt. Ein Klick öffnet den jeweils anderen Beleg.

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