Betriebsführung

Lohnabrechnung

Die Lohnabrechnung ist die monatliche Abrechnung der Vergütung für Arbeitnehmer unter Berücksichtigung von Steuern und Sozialabgaben.

Betriebsführung2 Min. LesezeitHandwerks-Glossar

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Was ist Lohnabrechnung?

Die Lohnabrechnung ist die monatliche Berechnung des Arbeitsentgelts für jede/n Mitarbeiter/in inklusive aller Zulagen, Zuschläge, Sozialversicherungsbeiträge und Steuern. Sie ist die Grundlage für die Auszahlung des Nettogehalts, für die Abführung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen und für die interne Kostenrechnung.

Für Handwerksbetriebe ist die Lohnabrechnung ein besonders komplexer Bereich: Zuschläge für Nacht- und Feiertagsarbeit, <GlossaryLink slug="ueberstunden">Überstunden</GlossaryLink>, Auslöse, Fahrgeld, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Kurzarbeit, Krankheit – jede Position kann eigene steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Regeln haben. Deshalb wird die Lohnabrechnung meist an ein Steuerbüro oder eine spezialisierte Software (z. B. <GlossaryLink slug="datev">DATEV</GlossaryLink> Lohn) ausgelagert.

Was gehört in eine Lohnabrechnung?

  • Bruttolohn (Grundgehalt, Stundenlohn × Stunden).
  • Zuschläge (Nacht, Sonntag, Feiertag, Gefahr).
  • Sonstige Bezüge (Weihnachtsgeld, Prämien, Sachbezüge).
  • Abzüge: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer.
  • Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil).
  • Netto-Auszahlung.
  • Jahreslohnkonto und Meldungen an Sozialversicherung.

Praxisbeispiel

Zimmerei Berger hat 8 Mitarbeitende. Am 25. jedes Monats bereitet die Bürokraft die Lohndaten vor: Stundenzettel aus der Zeiterfassung, Krankheits- und Urlaubstage, Nachtschichtzuschläge für einen Notdiensteinsatz. Die Daten werden per DATEV-Schnittstelle an das Steuerbüro übermittelt. Am 28. sind alle Abrechnungen erstellt, am 30. werden die Nettobeträge überwiesen. Am 10. des Folgemonats gehen Lohnsteuer und Sozialversicherung ans Finanzamt und die Krankenkasse.

Der Prozess klappt reibungslos, weil die Rohdaten aus der Zeiterfassung stimmen. Fehler entstehen fast immer, wenn Stunden nachträglich per Hand gemeldet oder gar nicht erfasst werden.

Zusammenhang mit Meisterio

Meisterio erstellt keine eigenständige Lohnabrechnung, liefert aber die Rohdaten in perfekter Qualität: <GlossaryLink slug="zeiterfassung">Zeiterfassung</GlossaryLink>, Zuschläge (Nacht/Sonntag/Feiertag automatisch berechnet), Fahrzeiten, Krank- und Urlaubstage. Ein DATEV- oder Lodas-Export liefert die Daten monatlich strukturiert an das Steuerbüro. So sinkt der manuelle Aufwand deutlich, und die Fehlerquote in der Abrechnung sinkt mit.

Häufige Fehler

  • Stundenzettel per Hand nacherfasst – oft unvollständig, Nachbereitung frisst Zeit.
  • Zuschläge vergessen – etwa bei kurzfristigem Feiertagseinsatz.
  • Mini-Jobs falsch behandelt – Grenzen, Sozialversicherungspflicht regelmäßig prüfen.
  • Meldungen zu spät – Beitragsnachweise müssen pünktlich zur Krankenkasse.
  • Kein Backup – Lohnunterlagen sind extrem sensibel und aufbewahrungspflichtig.

FAQ

Kann ich die Lohnabrechnung selbst machen? Rechtlich ja, aber praktisch selten sinnvoll. Zu komplex, zu viele Änderungen im Steuer- und SV-Recht.

Was ist <GlossaryLink slug="mindestlohn">Mindestlohn</GlossaryLink>? Der gesetzlich vorgeschriebene niedrigste Stundenlohn (aktuell 12,82 € brutto). Für Handwerker meist deutlich überschritten – aber wichtig bei Aushilfen.

Wie lange muss ich Lohnunterlagen aufbewahren? Steuerlich 10 Jahre, sozialversicherungsrechtlich mindestens 10 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres.

Kann ich Auslöse und Fahrgeld steuerfrei zahlen? Ja, im gesetzlichen Rahmen. Genau prüfen und dokumentieren – hier passieren häufig Fehler.

Wer haftet für Fehler in der Lohnabrechnung? Der Arbeitgeber. Ausgelagerte Abrechnung schützt vor Aufwand, nicht vor Verantwortung.

Wie gehe ich mit einer Krankmeldung um? Elektronische AU-Meldung (eAU) über die Krankenkasse abrufen, im System eintragen, Zuschusspflichten prüfen.

Checkliste

  • Zeiterfassung sauber und vollständig.
  • Zuschläge korrekt hinterlegt.
  • Krankheit/Urlaub aktuell.
  • Monatliche Übergabe an Steuerbüro pünktlich.
  • Lohnjournal aufbewahrt (10 Jahre).
  • Meldungen an SV und Finanzamt fristgerecht.

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Lohnabrechnung einfacher umsetzen

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