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Was ist der Mindestlohn?
Der Mindestlohn ist der gesetzlich vorgeschriebene niedrigste Bruttolohn pro Zeitstunde, den Arbeitgeber in Deutschland zahlen müssen. Er wurde 2015 eingeführt und wird regelmäßig durch die Mindestlohnkommission angepasst. Er gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer – auch für Minijobber, Aushilfen und Praktikanten mit bestimmten Ausnahmen (z. B. Pflichtpraktika bis 3 Monate). In vielen Handwerksbranchen liegen darüber hinaus Branchen-Mindestlöhne (z. B. Bau, Elektro), die höher sein können und tariflich festgesetzt werden.
Für Handwerksbetriebe ist der Mindestlohn im Kerngeschäft (qualifizierte Gesellen) meist unkritisch. Relevant wird er bei Aushilfen, Minijobbern, Auszubildenden (die einen eigenen Mindestlohn haben) und in Betrieben, die Preise nach unten optimieren wollen. Verstöße können teuer werden.
Wichtige Punkte
- Bundesweit einheitlicher Mindestlohn – wird alle 1–2 Jahre angehoben.
- Branchen-Mindestlöhne – gehen darüber hinaus (Bau, Elektro, Gebäudereinigung).
- Ausnahmen – Pflichtpraktika bis 3 Monate, Ehrenamt, bestimmte Ausbildungsverhältnisse.
- Dokumentationspflicht – Arbeitszeit für Minijobber und in bestimmten Branchen muss lückenlos erfasst werden.
Praxisbeispiel
Ein Bauunternehmen zahlt seinem Bauhelfer einen Stundenlohn von 12,00 € brutto. Der aktuelle allgemeine Mindestlohn liegt bei 12,82 € brutto. Zusätzlich gilt im Bauhauptgewerbe ein tariflicher Mindestlohn von aktuell 13,90 € (Werkzeug 1). Der gezahlte Lohn liegt damit doppelt unter dem Mindestlohn. Bei Kontrolle drohen Nachzahlungen, Bußgelder und Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen.
Nach Anpassung auf 13,90 € brutto ist der Betrieb konform. In der Kalkulation der Angebotssätze werden die Personalkosten entsprechend erhöht – anders lässt sich der Preisdruck nicht ausgleichen.
Zusammenhang mit Meisterio
Meisterio prüft bei der Anlage von Mitarbeitenden, ob der eingetragene Stundenlohn über dem allgemeinen Mindestlohn liegt (Branchen-Mindestlöhne sind konfigurierbar). Zeiten werden dokumentiert und ausgewertet, sodass die Erfassungspflichten erfüllt werden. Die <GlossaryLink slug="zeiterfassung">Zeiterfassung</GlossaryLink> liefert die Basis für die <GlossaryLink slug="lohnabrechnung">Lohnabrechnung</GlossaryLink>, die häufig durch das Steuerbüro erfolgt.
Häufige Fehler
- Nur Grundlohn geprüft, Zuschläge nicht – der Mindestlohn muss im Durchschnitt eingehalten werden. Genau prüfen.
- Minijobber unterhalb Mindestlohn – häufigste Falle. 12,82 € × Stunden = maximal 520 € pro Monat für Minijob.
- Branchen-Mindestlohn ignoriert – im Bau, Elektro, Reinigung deutlich höher.
- Dokumentation vernachlässigt – gerade bei Minijob-Kontrollen fatal.
- Auslöse und Zuschläge falsch verrechnet – nicht alle Zahlungen werden auf den Mindestlohn angerechnet.
FAQ
Wie hoch ist der Mindestlohn aktuell? Der allgemeine Mindestlohn wird regelmäßig durch die Mindestlohnkommission angepasst; aktuelle Werte immer über die offizielle Datenbank prüfen.
Gilt der Mindestlohn auch für Auszubildende? Nein – Auszubildende haben einen eigenen Mindestausbildungsvergütungssatz nach Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Kann ich Nachtzuschläge anrechnen? Nur begrenzt. Regelmäßig gezahlte Nachtzuschläge werden nach BAG-Rechtsprechung nicht auf den Mindestlohn angerechnet.
Was passiert bei Verstößen? Nachzahlung offener Löhne (bis 3 Jahre rückwirkend), Bußgelder bis 500.000 €, ggf. Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.
Wie kontrolliert der Zoll das? Prüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS): Personalakten, Stundenzettel, Lohnabrechnungen, Interviews mit Beschäftigten.
Wer haftet bei Nachunternehmern? Der Hauptunternehmer haftet für Mindestlohnverstöße seiner Nachunternehmer (Bürgenhaftung). Vertragspartner sorgfältig auswählen.
Checkliste
- Aktuellen Mindestlohn kennen.
- Branchen-Mindestlohn geprüft.
- Alle Lohnzahlungen dokumentiert.
- Zeiterfassung lückenlos (besonders Minijob).
- Nachunternehmer geprüft (Bürgenhaftung).
- Jährlicher Check bei Anpassung der Sätze.
Verwandte Begriffe
Mindestlohn einfacher umsetzen
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