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Was ist ein Nachtragsangebot?
Ein Nachtragsangebot ist ein nachträgliches, eigenständiges Angebot für Zusatz- oder Änderungsleistungen, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Auftrags waren. Im Handwerksalltag entstehen Nachträge ständig: Der Kunde ändert die Fliesenwahl, entdeckt zusätzliche Feuchteschäden, wünscht sich noch eine zweite Steckdose oder das Aufmaß fällt größer aus als geplant. Wer solche Zusatzleistungen ohne schriftliches Nachtragsangebot ausführt, macht sie oft „nebenbei" und bekommt sie am Ende schlecht oder gar nicht bezahlt.
Rechtlich ist das Nachtragsangebot der Weg, die zusätzliche Vergütung sauber zu vereinbaren. Nach <GlossaryLink slug="vob">VOB</GlossaryLink>/B §2 hat der Unternehmer bei bestimmten Änderungen sogar Anspruch auf eine geänderte Vergütung; im <GlossaryLink slug="bgb-werkvertrag">BGB-Werkvertrag</GlossaryLink> ergibt sich das aus §650b BGB (Anordnungsrecht des Bestellers und Vergütungsanpassung).
Was gehört in ein Nachtragsangebot?
- Bezug zum Hauptauftrag (Projektnummer, ursprüngliche Angebotsnummer).
- Beschreibung der Zusatzleistung (was genau, wo, warum).
- Menge, Einheitspreis, Gesamtpreis.
- Auswirkungen auf Bauzeit (Verlängerung? Verzug?).
- Frist für die Rückmeldung.
- Hinweis, dass Ausführung erst nach Freigabe erfolgt.
Praxisbeispiel
Malerbetrieb Sonja renoviert die Wohnräume von Fam. Weber. Auftrag: Streichen aller Wände in weiß. Beim Abkleben entdeckt sie, dass Deckenverputz an zwei Stellen locker ist. Ohne Nachtragsangebot würde sie den Verputz „schnell mitreparieren" – und den Aufwand nicht bezahlt bekommen, oder es entstünde Streit.
Sie stoppt kurz, macht ein Foto, schreibt in der App: „Nachtrag: Deckenreparatur Wohnzimmer ca. 2 m², Verputz und Streichen. Mehrpreis 260 € netto, Zeitverlängerung 4 Stunden." Fam. Weber erhält sofort das Nachtragsangebot per E-Mail, gibt binnen 20 Minuten frei, Sonja führt aus. In der Schlussrechnung erscheint der Nachtrag als separate Position.
Zusammenhang mit Meisterio
In Meisterio ist der Nachtrag als eigener Beleg an das Projekt gekoppelt. Aus dem Baustellenkontext heraus (Sprachnotiz, Foto, Aufgabe) lässt sich ein Nachtragsangebot in unter zwei Minuten anlegen: Beschreibung, Menge, Preis, PDF, Versand. Die Freigabe wird protokolliert, die zusätzlichen Leistungen wandern automatisch in die <GlossaryLink slug="schlussrechnung">Schlussrechnung</GlossaryLink>. Der <GlossaryLink slug="bauzeitenplan">Bauzeitenplan</GlossaryLink> wird bei Bedarf angepasst.
Häufige Fehler
- Mündliche Zusagen – „Machen Sie das mal mit" ist kein Nachtrag. Ohne Papier keine Vergütung.
- Kein Bezug zum Hauptauftrag – Nachtrag ohne Zuordnung wird zum losen Zettel.
- Ohne Freigabe ausführen – ist wirtschaftlich riskant. Erst Freigabe, dann Handwerk.
- Preise „auf Zuruf" – ohne konkrete Zahlen entsteht später Streit.
- Zeit nicht angepasst – Nachträge verlängern die Bauzeit. Wer das nicht anzeigt, riskiert Ansprüche wegen Bauverzug.
FAQ
Wann darf ich einen Nachtrag stellen? Sobald Leistungen anfallen, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Vertrags sind – aus geänderter Anordnung, aus vom Kunden gewünschten Zusatzarbeiten oder aus unvorhergesehenen Erkenntnissen.
Muss ich vor Ausführung immer die Freigabe abwarten? Bei Gefahr im Verzug oder unaufschiebbaren Sicherungsmaßnahmen: nein. Sonst: unbedingt ja.
Wie beweise ich die Notwendigkeit? Fotos, Sprachnotizen, Bautagesberichte und – wenn nötig – eine <GlossaryLink slug="bedenkenanzeige">Bedenkenanzeige</GlossaryLink> im Vorfeld.
Was passiert, wenn der Kunde ablehnt? Dann bleibt die ursprüngliche Vertragsleistung. Zusatzleistungen entfallen. Im Zweifel: <GlossaryLink slug="behinderungsanzeige">Behinderungsanzeige</GlossaryLink>.
Gilt der Nachtrag auch bei Pauschalpreis? Nur, wenn tatsächlich Zusatzleistungen erbracht werden, die nicht durch den Pauschalpreis abgedeckt sind. Reine Mengenmehrungen fallen bei Pauschalpreisen oft in das Risiko des Auftragnehmers.
Wie sind Preise beim Nachtrag zu bilden? Nach VOB/B §2 Abs. 5/6 aus der Kalkulationsgrundlage des Hauptvertrags – nicht willkürlich höher.
Checkliste
- Bezug zum Hauptauftrag klar.
- Leistungsbeschreibung eindeutig.
- Menge, Einheitspreis, Gesamtpreis genannt.
- Auswirkungen auf Bauzeit dokumentiert.
- Freigabe eingeholt und archiviert.
- Übernahme in <GlossaryLink slug="schlussrechnung">Schlussrechnung</GlossaryLink> geprüft.
Verwandte Begriffe
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