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Kostenvoranschlag

Ein Kostenvoranschlag (KVA) ist eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlichen Kosten für eine Handwerksleistung.

Angebote3 Min. LesezeitHandwerks-Glossar

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Was ist ein Kostenvoranschlag?

Ein Kostenvoranschlag ist eine überschlägige, unverbindliche Schätzung der voraussichtlichen Kosten für eine Handwerksleistung. Er gibt dem Kunden eine erste Größenordnung, bindet den Betrieb aber – anders als ein <GlossaryLink slug="angebot">Angebot</GlossaryLink> – nicht bis auf den Euro genau.

Rechtlich ist der Kostenvoranschlag in §649 BGB (Werkvertrag) geregelt. Wichtig: Der Handwerker darf den Kostenvoranschlag „wesentlich" nicht überschreiten – als Grenze gelten Rechtsprechung und Praxis üblicherweise etwa 15–20 %. Wird diese Grenze deutlich überschritten, muss der Kunde vorher informiert werden und kann den Auftrag kündigen.

Deshalb ist der Kostenvoranschlag mit Vorsicht zu genießen: Er wirkt beim Kunden verbindlicher als er rechtlich ist – und ein zu niedriger Voranschlag bindet den Betrieb faktisch fast wie ein Festpreis.

Kostenvoranschlag oder Angebot?

  • Kostenvoranschlag: unverbindlich, geschätzt, meist bei Reparaturen oder unklarem Aufwand.
  • Angebot: verbindlich, kalkuliert, gilt als bindende Vertragsofferte.
  • <GlossaryLink slug="pauschalangebot">Pauschalangebot</GlossaryLink>: Festpreis für klar definierte Leistung.
  • <GlossaryLink slug="regieangebot">Regieangebot</GlossaryLink>: Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand.

Für den Kunden ist ein Angebot fast immer klarer – für den Betrieb ist der Kostenvoranschlag vor allem bei schlecht kalkulierbaren Aufgaben (Reparaturen, Störungsbeseitigung, Altbausanierung) das flexiblere Instrument.

Praxisbeispiel

Sanitärmeister Berger wird zu einer defekten Mischbatterie gerufen. Was hinter der Wand tatsächlich passiert ist, weiß er erst nach dem Öffnen. Er erstellt einen Kostenvoranschlag: „Neue Mischbatterie inkl. Anschluss, Materialkosten ca. 180 €, Arbeitszeit ca. 2 h à 68 €, geschätzte Gesamtkosten ca. 320 € netto zzgl. USt."

Beim Öffnen zeigt sich eine korrodierte Rohrleitung. Berger informiert die Kundin sofort per Telefon und Foto in Meisterio: „Mit den Rohrarbeiten liegen wir bei ca. 480 €." Die Kundin bestätigt schriftlich – Berger arbeitet weiter. Rechnung am Ende: 475 €. Alles im Rahmen, kein Streit.

Hätte Berger stattdessen einfach weitergearbeitet und am Schluss 480 € berechnet, hätte er die 15-%-Grenze überschritten, ohne die Kundin einzubeziehen – ein klassischer Ansatz für einen Zahlungsstreit.

Zusammenhang mit Meisterio

In Meisterio kann ein Angebot als „Kostenvoranschlag" gekennzeichnet werden, mit deutlichem Hinweis auf die geschätzte Preisspanne (z. B. „Voraussichtliche Gesamtkosten: 300–380 € netto"). Bei laufenden Projekten dokumentiert die App alle Änderungen: Fotos, Sprachnotizen, Kundenbestätigungen. So ist jederzeit nachweisbar, dass der Kunde über die Kostenentwicklung informiert war – ein wichtiges Argument, falls es später zum Streit kommt.

Häufige Fehler

  • Kostenvoranschlag mit Festpreis verwechseln – der Kunde erwartet Verbindlichkeit, die Sie rechtlich nicht schulden. Immer klar kennzeichnen: „Unverbindlicher Kostenvoranschlag".
  • Keine Information bei Kostenüberschreitung – wer wesentliche Mehrkosten nicht anzeigt, riskiert das gesamte Honorar.
  • Zu niedriger Voranschlag als Auftragsbeschaffer – wenn Sie bewusst zu niedrig schätzen, arbeiten Sie später ohne Deckungsbeitrag.
  • Kostenvoranschlag berechnen ohne Vereinbarung – ein Kostenvoranschlag ist im Zweifel kostenpflichtig, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Für Privatkunden im Zweifel schriftlich klären.
  • Keine schriftliche Fixierung – Telefonisch schätzen und dann streiten? Immer schriftlich, mit Datum, Umfang und Vorbehalten.

FAQ

Ist ein Kostenvoranschlag verbindlich? Grundsätzlich nein – er ist eine Schätzung. Wesentliche Überschreitungen (Faustregel: mehr als 15–20 %) muss der Handwerker aber vorher anzeigen; sonst kann der Kunde kündigen und muss nur den geleisteten Anteil zahlen.

Darf ich einen Kostenvoranschlag berechnen? Ja, wenn dies vereinbart wurde. Bei aufwendigen Vor-Ort-Terminen ist das üblich. Vor der Beauftragung sollten Sie den Kunden klar informieren, andernfalls gilt der Voranschlag in der Regel als kostenlos (§632 Abs. 3 BGB, Auslegungssache).

Was bedeutet „wesentlich überschritten"? Die Rechtsprechung ist uneinheitlich – 15 bis 20 % gelten als Faustregel. Wichtig: Sobald absehbar wird, dass diese Grenze überschritten wird, sofort schriftlich informieren.

Kann ich einen Kostenvoranschlag mündlich abgeben? Rechtlich ja, praktisch nicht empfehlenswert. Sobald es Streit gibt, gilt: Wer schreibt, der bleibt. Nutzen Sie die App-Funktion für schriftliche Bestätigungen.

Kostenvoranschlag vs. Angebot – was verlangen Kunden meist? Kunden verwenden die Begriffe oft synonym. In der Kommunikation zählt, was Sie schreiben – nicht, wie der Kunde es genannt hat. Kennzeichnen Sie Ihre Dokumente eindeutig.

Checkliste

  • Deutliche Kennzeichnung: „Unverbindlicher Kostenvoranschlag".
  • Angabe einer Preisspanne oder eines Näherungswerts.
  • Vorbehalte für unbekannte Voraussetzungen (z. B. Zustand des Untergrunds).
  • Vereinbarung zur Information bei Kostenüberschreitung.
  • Schriftliche Bestätigung durch den Kunden.

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