Rechnungen

Mahnung

Eine Mahnung ist eine schriftliche Zahlungsaufforderung an einen Schuldner, eine überfällige Rechnung zu begleichen.

Rechnungen3 Min. LesezeitHandwerks-Glossar

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Was ist eine Mahnung?

Eine Mahnung ist die formelle Zahlungsaufforderung an einen Kunden, dessen Rechnung nach Ablauf des <GlossaryLink slug="zahlungsziel">Zahlungsziels</GlossaryLink> nicht beglichen wurde. Mit einer Mahnung setzt der Betrieb den Kunden offiziell in Verzug (§286 BGB) – ab diesem Moment darf der Handwerksbetrieb Verzugszinsen und Mahnkosten geltend machen.

Wichtiger Punkt: Eine Mahnung ist rechtlich nicht immer nötig. Nach 30 Tagen nach Rechnungszugang tritt Verzug bei Geschäftskunden automatisch ein; bei Privatkunden nur, wenn auf der Rechnung ausdrücklich darauf hingewiesen wurde. Trotzdem ist die schriftliche Mahnung die klassische, außergerichtliche Möglichkeit, an sein Geld zu kommen – schneller, günstiger und meist erfolgreicher als das gerichtliche Mahnverfahren.

Verwechslungsgefahr: Die freundliche <GlossaryLink slug="zahlungserinnerung">Zahlungserinnerung</GlossaryLink> ist keine Mahnung im rechtlichen Sinn, wirkt aber in der Praxis oft schon Wunder.

Aufbau einer wirksamen Mahnung

  • Klare Bezeichnung („1. Mahnung", „2. Mahnung", „Letzte Mahnung").
  • Bezug auf die konkrete Rechnung: Nummer, Datum, Betrag.
  • Ursprüngliches Zahlungsziel und aktueller Verzugstag.
  • Neue Zahlungsfrist (üblich: 7–14 Tage).
  • Hinweis auf Verzugszinsen und Mahnkosten.
  • Ankündigung weiterer Schritte bei erneutem Fristablauf.

Praxisbeispiel

Zimmerermeister Baumann hat einer Bauträgerin eine Schlussrechnung über 18.400 € gestellt. Zahlungsziel war der 15. des Monats. Am 20. verschickt er eine freundliche Erinnerung; am 5. des Folgemonats folgt die 1. Mahnung mit neuer Frist bis zum 12. Auf der Mahnung stehen: die Rechnungsnummer, der Verzugstag, die neue Frist und der Hinweis „Bei erneuter Nichtzahlung behalten wir uns die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens vor". Die Bauträgerin zahlt am 11. Insgesamt 27 Tage Zahlungsverzug – deutlich unter dem Branchendurchschnitt für Bauprojekte.

Zusammenhang mit Meisterio

Meisterio automatisiert das <GlossaryLink slug="mahnwesen">Mahnwesen</GlossaryLink>: Wenn ein Zahlungseingang ausbleibt, versendet die App an definierten Stichtagen erst eine Zahlungserinnerung, danach die 1. und 2. Mahnung – jeweils per E-Mail und optional per Post. Alle Mahnungen sind mit der Rechnung verknüpft, die Verzugszinsen werden automatisch berechnet. So kommt kein Kunde durch und Sie verlieren keine Zeit mit dem Nachjagen offener Beträge.

Häufige Fehler

  • Mahnstufen vermischen – wer die 3. Mahnung wie die 1. formuliert, wirkt schwach. Klare Eskalation ist wirksamer.
  • Zu spät mahnen – jede Woche Verzögerung mindert die Zahlungsmoral. Systematischer Zeitplan ist entscheidend.
  • Zu weiche Formulierung – „Wir wollten nur mal fragen …" wird ignoriert. Freundlich, aber deutlich formulieren.
  • Fehlender Hinweis auf Verzug in der Rechnung – bei Privatkunden gilt der 30-Tage-Automatismus nur mit Hinweis. Standardsatz auf jede Rechnung: „Ohne weitere Zahlungsaufforderung befinden Sie sich 30 Tage nach Rechnungszugang in Zahlungsverzug (§286 Abs. 3 BGB)."
  • Verzugszinsen nicht geltend gemacht – 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (Geschäftskunden) sind bares Geld. Nicht darauf verzichten.

FAQ

Wie viele Mahnungen sind vor dem Anwalt sinnvoll? Üblich sind zwei bis maximal drei Mahnstufen. Danach folgt entweder das gerichtliche Mahnverfahren oder die Abgabe an ein Inkassobüro. Zu viele Mahnungen signalisieren dem Kunden: „Der zahlt sowieso nicht, ich habe noch Zeit."

Muss ich mahnen, damit Verzug eintritt? Nicht zwingend: Bei Rechnungen mit konkretem Kalenderdatum („zahlbar bis 15.03.") tritt Verzug automatisch ein. Bei Geschäftskunden nach 30 Tagen ab Rechnungszugang ebenfalls. Bei Privatkunden nur, wenn Sie es auf der Rechnung angekündigt haben. Die Mahnung dient aber immer der Dokumentation und dem sanften Druck.

Wie hoch sind zulässige Mahngebühren? Ersatz für tatsächlichen Aufwand: 2,50–5 € pro Mahnung sind unstrittig; höhere Pauschalen können angreifbar sein. Bei Geschäftskunden kommt eine gesetzliche Verzugspauschale von 40 € hinzu (§288 Abs. 5 BGB).

Was kostet mich das gerichtliche Mahnverfahren? Die Gerichtskosten richten sich nach der Forderungshöhe (bei 5.000 € rund 88 €) und sind vom Schuldner zu tragen. Der Aufwand ist überschaubar – Antrag online, Zustellung durch das Gericht.

Was, wenn der Kunde die Rechnung bestreitet? Dann greift kein Mahnverfahren, sondern ein streitiges Verfahren. Vorher schriftlich klären, bei welchen Positionen es Uneinigkeit gibt – und ob eine <GlossaryLink slug="rechnungskorrektur">Rechnungskorrektur</GlossaryLink> nötig ist.

Checkliste vor der Mahnung

  • Zahlungseingang aktuell geprüft (Bank, Kasse).
  • Rechnung tatsächlich zugestellt (Nachweis vorhanden)?
  • Ursprüngliches Zahlungsziel im System korrekt.
  • Rechnung nicht bestritten oder in Klärung.
  • Mahnung freundlich, klar, formal korrekt.

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