Zeiterfassung

Arbeitszeit

Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der täglichen Tätigkeit ohne Ruhepausen.

Zeiterfassung3 Min. LesezeitHandwerks-Glossar

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Was ist Arbeitszeit?

Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der täglichen Tätigkeit ohne Ruhepausen. Sie ist im deutschen Recht durch das <GlossaryLink slug="arbeitszeitgesetz">Arbeitszeitgesetz (ArbZG)</GlossaryLink> geregelt und bildet die Grundlage für Lohn, Sozialversicherung, Kalkulation und Nachkalkulation.

Für Handwerksbetriebe ist Arbeitszeit ein Kernbegriff mit mehreren Bedeutungen:

  • Rechtlich: Alles, was der Mitarbeiter im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses tun muss – inklusive Vorbereitungszeiten, Umkleidezeiten in vielen Fällen, Fahrzeiten unter bestimmten Bedingungen.
  • Wirtschaftlich: Grundlage der Lohnkosten und damit direkter Kostenfaktor.
  • Kalkulatorisch: Ausgangspunkt für den <GlossaryLink slug="stundenverrechnungssatz">Stundenverrechnungssatz</GlossaryLink>.
  • Kundenseitig: Nur ein Teil der Arbeitszeit ist als <GlossaryLink slug="produktivstunden">Produktivstunde</GlossaryLink> fakturierbar.

Rechtliche Grundlagen

Das Arbeitszeitgesetz nennt folgende Grenzen:

  • Höchstarbeitszeit: 8 Stunden pro Werktag, ausnahmsweise bis 10 Stunden, wenn im Durchschnitt von 6 Monaten die 8 Stunden eingehalten werden.
  • Pausen: Bei 6–9 Stunden 30 Minuten, ab 9 Stunden 45 Minuten (unbezahlt).
  • Ruhezeit: Mindestens 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen.
  • Sonn- und Feiertage: Grundsätzlich arbeitsfrei; Ausnahmen für bestimmte Tätigkeiten.
  • Aufzeichnungspflicht: Seit dem BAG-Urteil 2022 und dem EuGH-Urteil 2019 muss die tägliche Arbeitszeit systematisch erfasst werden.

Für Handwerksbetriebe heißt das: <GlossaryLink slug="zeiterfassung">Zeiterfassung</GlossaryLink> ist keine Kür mehr, sondern Pflicht.

Praxisbeispiel

Der Malerbetrieb Klein hat 6 Gesellen. Ein typischer Arbeitstag:

  • 07:00 Betriebsbeginn, Fahrzeug beladen, Werkstatt-Team.
  • 07:30 Abfahrt zur Baustelle.
  • 08:00 Beginn der eigentlichen Arbeit.
  • 12:00–12:30 Pause (unbezahlt).
  • 15:30 Ende der Arbeit auf der Baustelle.
  • 16:00 Rückkehr in die Werkstatt, Reinigung, Materialaufnahme.

Effektive Arbeitszeit (07:00–16:00 minus 30 Min. Pause) = 8,5 Stunden. Davon Produktivstunden (Kunde bezahlt) = 7,5 h, Unproduktive Zeiten (Rüsten, Fahrt) = 1,0 h. Genau diese Trennung ist Basis jeder ehrlichen Kalkulation.

Zusammenhang mit Meisterio

Meisterio erfasst Arbeitszeit rechtssicher: Der Mitarbeiter startet den Arbeitstag in der App („Start"), bucht auf Baustellen oder allgemeine Tätigkeiten, macht Pause, beendet den Arbeitstag. Die App warnt bei Überschreitung der Höchstarbeitszeit, bei fehlender Pause und bei zu kurzer Ruhezeit. Die Daten fließen in die <GlossaryLink slug="lohnkosten">Lohnkosten</GlossaryLink>-Auswertung, in <GlossaryLink slug="produktivstunden">Produktivstunden</GlossaryLink>/<GlossaryLink slug="lohnstunden">Lohnstunden</GlossaryLink> und in die Projektnachkalkulation.

Häufige Fehler

  • Pauschale Arbeitszeiten – „Wir sagen immer 8 Stunden" ist rechtlich problematisch und wirtschaftlich intransparent.
  • Keine Pausendokumentation – Prüfer akzeptieren das nicht.
  • Rüstzeit nicht als Arbeitszeit – wer sich im Betrieb ausrüstet, ist meist bereits in Arbeitszeit. Rechtsprechung dazu ist umfangreich.
  • Ruhezeit unterschritten – 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen sind Minimum. Bereitschaftsdienst muss angerechnet werden.
  • Erfassung nur mit Papier – seit den EuGH/BAG-Urteilen 2022 wird digitale, manipulationssichere Erfassung erwartet.

FAQ

Wann ist Arbeitszeit, wann Pause? Pause ist unterbrochene, freie Zeit ohne Arbeitsbereitschaft. Wer während der Pause erreichbar sein muss (Rufbereitschaft), macht keine Pause im rechtlichen Sinn.

Zählt Fahrzeit als Arbeitszeit? Kompliziert: Fahrzeit zwischen Baustellen zählt regelmäßig als Arbeitszeit. Fahrzeit von zu Hause zur ersten Baustelle (<GlossaryLink slug="wegezeit">Wegezeit</GlossaryLink>) hängt vom Einzelfall und vom Tarifvertrag ab.

Muss ich die Arbeitszeit meiner Mitarbeiter kontrollieren? Ja – seit dem BAG-Urteil vom 13.09.2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, ein System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen. Wie genau, hat der Gesetzgeber zu regeln (steht Ende 2026 noch aus). Die Pflicht selbst besteht.

Was, wenn ein Mitarbeiter freiwillig länger bleibt? Freiwilligkeit schützt nicht: Wenn der Arbeitgeber es duldet oder anordnet, gilt es als Arbeitszeit und muss vergütet werden. Auch <GlossaryLink slug="ueberstunden">Überstunden</GlossaryLink>-Regeln greifen.

Ist Umkleidezeit Arbeitszeit? Wenn spezielle Schutzkleidung vorgeschrieben ist und im Betrieb angelegt werden muss – ja. Bei normaler Berufskleidung, die auch zu Hause getragen werden könnte – nein.

Was ist mit Homeoffice / Büroarbeit von unterwegs? Zählt als Arbeitszeit, wenn sie im Auftrag des Arbeitgebers stattfindet. Auch hier gilt die Aufzeichnungspflicht.

Checkliste

  • Digitales, manipulationssicheres Zeiterfassungssystem im Einsatz.
  • Höchstarbeitszeit, Pausen, Ruhezeiten werden systemseitig überwacht.
  • Fahrzeit- und Wegezeitregeln im Betrieb schriftlich fixiert.
  • Zuordnung Arbeitszeit → Projekt/Kunde für Nachkalkulation.
  • Regelmäßige Auswertung Produktivstunden/Lohnstunden.

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