Rechnungen

Abschlagsrechnung

Eine Abschlagsrechnung ist eine Teilrechnung für bereits erbrachte Leistungen während eines laufenden Projekts.

Rechnungen4 Min. LesezeitHandwerks-Glossar

import { GlossaryLink } from "@/pages/glossary/GlossaryMdxProvider";

Was ist eine Abschlagsrechnung genau?

Eine Abschlagsrechnung ist eine Rechnung, die du während der Ausführung eines Auftrags stellst – für Leistungen, die du bereits erbracht hast, aber bevor die Gesamtleistung fertig ist. Sie ist damit das wichtigste Werkzeug jedes Handwerksbetriebs gegen Liquiditätsengpässe bei größeren Aufträgen.

Rechtlich verankert ist der Anspruch bei BGB-Werkverträgen in § 632a BGB. Danach darf der Unternehmer für in sich abgeschlossene Teile eines Werkes Abschlagszahlungen verlangen. Bei VOB/B-Verträgen regelt § 16 Abs. 1 VOB/B die Abschlagsrechnungen: Auf Antrag sind Abschlagszahlungen für vertragsgemäß erbrachte Leistungen in möglichst kurzen Zeitabständen zu leisten.

Wichtig: Eine Abschlagsrechnung ist keine Schlussrechnung. Sie ist vorläufig, wird auf Basis eines Leistungsstandes gestellt und später in der <GlossaryLink slug="schlussrechnung">Schlussrechnung</GlossaryLink> verrechnet. Für die Umsatzsteuer entsteht die Steuerschuld aber bereits mit der jeweiligen Abschlagszahlung – das darf man in der Buchhaltung nicht übersehen.

Grundlage der Abrechnung ist das <GlossaryLink slug="aufmass">Aufmaß</GlossaryLink> beziehungsweise ein prüfbarer Nachweis der bisher erbrachten Leistungen (z. B. Prozentsatz je Position).

Praxisbeispiel aus dem Handwerksbetrieb

Trockenbaubetrieb Lechner hat einen Auftrag über 68.000 € netto für den Innenausbau eines Bürogebäudes. Die Ausführungszeit beträgt drei Monate. Ohne Abschlagsrechnungen müsste Lechner die kompletten Material- und Lohnkosten drei Monate lang vorfinanzieren.

Stattdessen vereinbart er mit dem Auftraggeber: monatliche Abschlagsrechnungen nach Leistungsstand.

  • Ende Monat 1: Rohbauwände fertig – Abschlag über 22.000 € netto.
  • Ende Monat 2: Decken, Wände geschlossen – Abschlag über 28.000 € netto.
  • Ende Monat 3: Feinarbeiten fertig – <GlossaryLink slug="schlussrechnung">Schlussrechnung</GlossaryLink> über die verbleibenden 18.000 € netto plus <GlossaryLink slug="nachtrag">Nachträge</GlossaryLink>.

Jede Abschlagsrechnung enthält:

  • die Positionen mit dem bisher erbrachten Leistungsanteil,
  • den kumulierten Betrag,
  • den Abzug bereits geleisteter Zahlungen,
  • den aktuell zu zahlenden Betrag,
  • Umsatzsteuer.

Zusammenhang mit Meisterio

Meisterio unterstützt die Abschlagsrechnung als eigenständige Rechnungsart. Aus einem Angebot oder Auftrag kannst du eine Abschlagsrechnung erzeugen und pro Position den Leistungsstand in Prozent oder Menge angeben. Die Software rechnet automatisch: aktueller Wert minus bereits abgerechnete Abschläge = zu zahlender Betrag. Alle Abschläge sind mit dem Projekt verknüpft und fließen in die spätere <GlossaryLink slug="schlussrechnung">Schlussrechnung</GlossaryLink> als Verrechnungspositionen ein. So verlierst du auch nach vielen Abschlägen den Überblick nicht.

Häufige Fehler

  • Kein Nachweis des Leistungsstandes – ohne <GlossaryLink slug="aufmass">Aufmaß</GlossaryLink> oder klar nachvollziehbare Prozentangabe kann der Auftraggeber die Zahlung zurückhalten.
  • Doppelt abgerechnet – wer eine Position aus Versehen in zwei Abschlägen voll berechnet, bekommt spätestens in der <GlossaryLink slug="schlussrechnung">Schlussrechnung</GlossaryLink> ein Problem.
  • Umsatzsteuer vergessen – auch Abschläge sind umsatzsteuerpflichtig und im Voranmeldungszeitraum zu erklären.
  • Abschlag als „Schlussrechnung" bezeichnet – die Bezeichnung macht rechtlich einen Unterschied; nach einer Schlussrechnung kann in der Regel nichts mehr nachgefordert werden.
  • Skonto pauschal auf Abschläge – Skontoregelungen müssen klar formuliert sein, sonst gibt es Streit über Höhe und Fristen.
  • Sicherheitseinbehalt ignoriert – bei VOB-Verträgen ist häufig ein Gewährleistungseinbehalt vereinbart, der pro Abschlag berücksichtigt werden muss.

FAQ

Wie oft darf ich Abschlagsrechnungen stellen? Grundsätzlich in möglichst kurzen Zeitabständen, sobald neue prüfbare Leistungen erbracht sind. Konkrete Fristen sollten im <GlossaryLink slug="bauvertrag">Bauvertrag</GlossaryLink> geregelt sein.

Muss ich für jede Abschlagsrechnung ein Aufmaß vorlegen? Bei größeren Bauprojekten und VOB/B-Verträgen praktisch immer. Bei kleinen Aufträgen reicht oft eine prozentuale Leistungsangabe.

Was ist der Unterschied zwischen Abschlag und Teilrechnung? Die <GlossaryLink slug="teilrechnung">Teilrechnung</GlossaryLink> rechnet einen in sich abgeschlossenen Teil endgültig ab (z. B. Bauabschnitt A). Der Abschlag ist eine vorläufige Zahlung auf den Gesamtvertrag und wird in der Schlussrechnung verrechnet.

Wann ist die Umsatzsteuer bei Abschlägen fällig? Sie entsteht mit dem Zahlungseingang (bei <GlossaryLink slug="ist-versteuerung">Ist-Versteuerung</GlossaryLink>) bzw. mit Ausstellung der Rechnung (bei <GlossaryLink slug="soll-versteuerung">Soll-Versteuerung</GlossaryLink>).

Kann der Kunde eine Abschlagszahlung verweigern? Nur mit sachlichem Grund – etwa bei erheblichen Mängeln oder wenn der Leistungsstand nicht nachgewiesen ist. Reine „Kein Geld"-Ausreden reichen nicht.

Checkliste für saubere Abschläge

  • Jede Position ist mit Leistungsstand (Prozent oder Menge) versehen.
  • Bereits abgerechnete Abschläge sind kumuliert ausgewiesen und abgezogen.
  • Zahlungsziel, Skonto und ggf. Sicherheitseinbehalt sind klar benannt.
  • Grundlage ist ein prüfbares <GlossaryLink slug="aufmass">Aufmaß</GlossaryLink> oder ein transparenter Leistungsstand.
  • Umsatzsteuer ist korrekt ausgewiesen und in der Voranmeldung berücksichtigt.

Weitere Fragen

Kann ich Abschläge auch ohne VOB-Vertrag stellen? Ja. § 632a BGB gibt dir bei BGB-Werkverträgen einen gesetzlichen Anspruch auf Abschlagszahlungen für in sich abgeschlossene Leistungsteile.

Was tun, wenn der Kunde Abschläge nicht zahlt? Zunächst schriftlich mahnen und die Zahlungsfrist konkret nennen. Bei anhaltender Weigerung besteht bei erheblichen Rückständen unter Umständen ein Recht zur Einstellung der Arbeiten – im Zweifel juristisch prüfen lassen.

Abschlagsrechnung einfacher umsetzen

Mit Meisterio erstellen Sie Angebote, Rechnungen und Baustellendokumente digital an einem Ort – DSGVO-konform und ohne Zettelwirtschaft.

14 Tage kostenlos · Keine Kreditkarte · Jederzeit kündbar