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Einheitspreis

Der Einheitspreis ist der Preis pro Mengeneinheit einer Leistung, z. B. pro Quadratmeter Fliesen oder pro laufendem Meter Kabel.

Angebote3 Min. LesezeitHandwerks-Glossar

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Was ist ein Einheitspreis?

Der Einheitspreis ist der Preis, den ein Handwerksbetrieb pro Mengeneinheit einer Leistung anbietet – zum Beispiel pro Quadratmeter Fliesen, pro laufendem Meter Sockelleiste oder pro Stück Schaltdose. Die Abrechnung erfolgt später auf Basis der tatsächlich ausgeführten Menge: Einheitspreis × <GlossaryLink slug="aufmass">Aufmaß</GlossaryLink> = Rechnungsbetrag pro Position.

Einheitspreise sind das gebräuchlichste Preismodell am Bau und werden in fast jedem <GlossaryLink slug="leistungsverzeichnis">Leistungsverzeichnis</GlossaryLink> verlangt. Der Vorteil: Beide Seiten haben Klarheit über den Preis, unabhängig davon, ob die tatsächliche Menge später etwas größer oder kleiner ausfällt.

Wie setzt sich ein Einheitspreis zusammen?

Ein sauber kalkulierter Einheitspreis enthält:

  • Materialkosten pro Einheit inkl. Verschnitt und <GlossaryLink slug="materialaufschlag">Materialaufschlag</GlossaryLink>.
  • Lohnkosten: Zeit pro Einheit × <GlossaryLink slug="stundenverrechnungssatz">Stundenverrechnungssatz</GlossaryLink>.
  • Gerätekosten anteilig.
  • Gemeinkostenzuschlag für Büro, Fahrzeug, Werkzeug.
  • Wagnis und Gewinn – meist 5–10 %.
  • Nebenleistungen, sofern nicht separat ausgewiesen (VOB/C).

Kalkulation vergessen? Dann ist der Einheitspreis kein Preis, sondern ein Bauchgefühl – mit teils gefährlichen Folgen für die Rentabilität.

Praxisbeispiel

Trockenbaumeister Weber kalkuliert für eine 300 m² große Trennwand:

  • Material: 8,50 €/m²
  • Lohn: 0,5 h/m² × 62 €/h = 31 €/m²
  • Gerätekosten: 0,80 €/m²
  • Gemeinkostenzuschlag 12 %: 4,84 €/m²
  • Wagnis & Gewinn 8 %: 3,61 €/m²

Einheitspreis: rund 48,75 €/m². Wird beim <GlossaryLink slug="aufmass">Aufmaß</GlossaryLink> festgestellt, dass tatsächlich 312 m² eingebaut wurden, rechnet Weber 312 × 48,75 € ab – ohne Nachverhandlung, weil der Einheitspreis vereinbart ist.

Zusammenhang mit Meisterio

In Meisterio wird jede Position im Leistungskatalog mit Material, Lohnzeit und Einheitspreis hinterlegt. Ändert sich der Stundenverrechnungssatz oder der Materialaufschlag, kann der Betrieb den Katalog neu kalkulieren lassen – neue Angebote greifen automatisch auf die aktuellen Werte zurück. Beim <GlossaryLink slug="aufmassprotokoll">Aufmaßprotokoll</GlossaryLink> auf der Baustelle wird die Menge je Position erfasst; die Software errechnet daraus <GlossaryLink slug="abschlagsrechnung">Abschlags-</GlossaryLink> und <GlossaryLink slug="schlussrechnung">Schlussrechnung</GlossaryLink>.

Häufige Fehler

  • Nur Materialkosten kalkulieren – wer Lohnkosten schätzt statt rechnet, verliert Deckungsbeitrag.
  • Kein Verschnitt – bei Fliesen, Tapeten oder Blechen sind 5–15 % Verschnitt Standard.
  • Nebenleistungen doppelt – ist Silikon in der Fliesenposition kalkuliert, darf keine Extraposition dafür geschrieben werden.
  • Kein Rechnen mit Wagnis – Nachträge bei Materialpreissteigerungen sind schwer durchsetzbar, wenn kein Puffer eingeplant ist.
  • Fehlende Nachkalkulation – nach jedem Projekt lohnt der Vergleich Ist/Plan, um Einheitspreise zu justieren.

FAQ

Einheitspreis oder Pauschale – was ist besser? Bei klaren Mengen und geringem Risiko: <GlossaryLink slug="pauschalpreis">Pauschalpreis</GlossaryLink>. Bei schwer schätzbaren Mengen oder Wahrscheinlichkeit von Änderungen: Einheitspreis. Der Einheitspreis schützt den Betrieb bei Mehrmengen, kostet aber Aufmaßaufwand.

Was passiert bei starker Mengenabweichung? Nach VOB/B §2 Abs. 3 kann bei Abweichungen von mehr als 10 % vom vereinbarten Vordersatz eine neue Preisvereinbarung verlangt werden – meistens sinken die Einheitspreise bei Mehrmengen und steigen bei Mindermengen.

Muss ich Einheitspreise beim Kunden aufschlüsseln? Der Kunde sieht den Einheitspreis pro Position im Angebot. Die interne Kalkulation (Material, Lohn, Zuschläge) bleibt Betriebsgeheimnis. Nur bei bestimmten öffentlichen Vergabeverfahren wird eine Preisaufgliederung („EFB-Blätter") verlangt.

Wie oft sollte ich Einheitspreise anpassen? Mindestens einmal jährlich, bei starken Material- oder Lohnkostensteigerungen auch quartalsweise. Ein veralteter Einheitspreis kostet direkt Geld.

Gilt der Einheitspreis auch für Nachträge? Nur wenn die Nachtragsleistung identisch zur ursprünglichen Position ist. Bei neuen oder geänderten Leistungen wird ein neuer Einheitspreis verhandelt – siehe VOB/B §2.

Checkliste

  • Material inkl. Verschnitt und Aufschlag kalkuliert.
  • Lohnzeit realistisch (nicht optimistisch) angesetzt.
  • Gemeinkostenzuschlag und Wagnis eingerechnet.
  • Nebenleistungen laut VOB/C berücksichtigt.
  • Einheitspreise nach Projekt gegenkalkuliert.

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